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   BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10   

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https://dejure.org/2011,16795
BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10 (https://dejure.org/2011,16795)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2011 - VIII B 120/10 (https://dejure.org/2011,16795)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - VIII B 120/10 (https://dejure.org/2011,16795)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • openjur.de

    Verlängerung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, FGO § 116 Abs 3 S 4
    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 116 Abs 3 S 4 FGO
    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 4
    Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10
    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO kommt nach der Rechtsprechung des BFH nicht in Betracht, weil es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist handelt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01

    Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10
    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO kommt nach der Rechtsprechung des BFH nicht in Betracht, weil es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist handelt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480).
  • BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 01.12.1986 - GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 13.05.2011 - VIII B 120/10, BFH/NV 2011, 1524, Rz 3).

    Dass sie aus Krankheitsgründen daran gehindert war, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO noch am 24.02.2021 zu formulieren und rechtzeitig an den BFH zu übermitteln, entschuldigt nach der Rechtsprechung nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die --insoweit unerhebliche-- misslungene rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrags am letzten möglichen Tag (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1524, Rz 4; vom 09.08.2011 - VIII B 48/11, BFH/NV 2011, 1911, Rz 3).

  • BFH, 09.08.2011 - VIII B 48/11

    Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist dieser Sachvortrag nicht geeignet, die Versäumung der Begründungsfrist zu entschuldigen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, wenn der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist nicht rechtzeitig gestellt worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13. Mai 2011 VIII B 120/10, juris, m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
  • BSG, 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung des

    Bei der in § 160a Abs. 2 Satz 2 SGG enthaltenen Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist vor deren Ablauf handelt es sich nicht um eine gesetzliche Verfahrensfrist (vgl zur entsprechenden Vorschrift in § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO: BFH Beschluss vom 13.5.2011 - VIII B 120/10 - juris RdNr 3 mwN) .
  • BSG, 22.05.2023 - B 9 V 3/23 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn bei der in § 160a Abs. 2 Satz 2 SGG enthaltenen Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist vor deren Ablauf handelt es sich nicht um eine gesetzliche Verfahrensfrist iS von § 67 Abs. 1 SGG, in die Wiedereinsetzung gewährt werden könnte (BSG Beschluss vom 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B - juris RdNr 7 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH zur entsprechenden Vorschrift in § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zB BFH Beschluss vom 9.8.2011 - VIII B 48/11 - juris RdNr 3; BFH Beschluss vom 13.5.2011 - VIII B 120/10 - juris RdNr 3) .
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